_ schmerzlos möglich gewesen. Dieser habe gemäss eigenen Angaben an keinen Beeinträchtigungen ausser gelegentlich noch an leichten Schmerzen im Narbenbereich gelitten. Es sei nach rechtsmedizinischer Erfahrung mit keinen weiter dazukommenden, allfällig bleibenden Schäden zu rechnen (pag. 331). Betreffend C.________ C.________ habe bei der rechtsmedizinischen Untersuchung vom 07.01.2014 am linken Oberarm aussenseitig im oberen Drittel, zwei ungefähr parallel, von hintenoben nach vorne-unten verlaufende, ca. 2 cm lange, Hautdefekte im Abstand von ca. 4 cm aufgewiesen (pag. 339, Fotos pag.