Über die Art des Messers oder die Richtung der Zufügung der Wunde enthält das IRM-Gutachten keine Angaben. Dem Gutachten zum Heilungsverlauf vom 25.08.2014 lässt sich entnehmen, dass sich die Narbe zu diesem Zeitpunkt reizlos, feinlinig und auf Hautniveau gelegen dargestellt habe. In Zusammenschau mit der anderen Gesichtshälfte habe sich keine merkliche Formveränderung im Gesicht gezeigt (vgl. auch Fotos pag. 334 ff.). Sprechen, Schlucken, Pfeifen, Wangen aufblasen u.Ä. seien symmetrisch und gemäss B.________ schmerzlos möglich gewesen.