20 9.3.4 Gutachten des IRM zur körperlichen Untersuchung / Notfallbericht Spital Burgdorf Sowohl die beiden Privatkläger wie auch die Beschuldigte wurden am 07.01.2017 bzw. 08.01.2017 vom Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern untersucht. Bei B.________ wurde ausserdem am 15.08.2015 der bisherige Heilungsverlauf begutachtet. Den Gutachten zur körperlichen Untersuchung lässt sich Folgendes entnehmen: Betreffend B.________ Gemäss Gutachten vom 11.02.2014 sei bei B.______