(________) fand sich ein Klappmesser. Dieses wurde ebenfalls kriminaltechnisch untersucht. Es ergaben sich keine besonderen Feststellungen (pag. 292). Im Handschuhfach des Personenwagens der Familie A.________ (Ford, ________) fand sich ein weiteres Klappmesser (Ass. 061). Dieses wurde vorerst nicht ausgewertet. Ein Blutvortest am Griff des Handschuhfachs war positiv (Ass. 063). Weiter fand sich auf dem Armaturenbrett dieses Wagens eine Zigarettenschachtel, welche ein Papiertaschentuch mit Blutanhaftungen enthielt (Ass. 060). Auch am beifahrerseitigen Türgriff, an der dortigen Gurtschnalle und im beifahrerseitigen Fussraum waren Blutvortests positiv (Ass. 064 bis 067).