DNA-Auswertungen, pag. 294 f.). Abgesehen von 2 braun lackierten Holzbruchstücken (vgl. pag. 301 ff.) wurden am Tatort keine weiteren Gegenstände sichergestellt. Die Abriebe von diesen Holzbruchstücken wurden nicht weiter ausgewertet (vgl. pag. 287 f., Ass. 006.1 und 010.1). Im Laderaum des Lieferwagens der Familie C.________ (Ford, ________) wurden diverse «Auftragsmesser» (Ass. 050) sowie 4 Scheren (Ass. 052) sichergestellt. Im Handschuhfach desselben Fahrzeugs fand sich ein Klappmesser (Ass. 054). Daran konnten keine besonderen kriminaltechnischen Feststellungen gemacht werden (pag. 291). Auch im Kofferraum des Citroen C3 der Familie C.________ (________) fand sich ein Klappmesser.