und D.________. D.________ greift als Erster ein und versucht die Frauen zu trennen, unmittelbar nachdem die Beschuldigte die erwähnte Stichbewegung gegen C.________ ausführt hat. Beide Frauen versuchen noch, gegeneinander nachzusetzen, dann werden sie definitiv getrennt (13:00:18). Soweit auf den Überwachungsaufnahmen sichtbar, war es während der tätlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Frauen zu 6-7 Schlagbewegungen von C.________ gegen die Beschuldigte gekommen. Die Beschuldigte ihrerseits hatte 1 klar erkennbare Stichbewegung von oben herab gegen C.________ ausgeführt.