7. Formelle Einwände der Beschuldigten 7.1 Kassationsantrag zufolge Anklageänderung mit Instanzenverlust Die Beschuldigte beantragte im Rahmen des Plädoyers die Kassation des erstinstanzlichen Urteils und Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zu neuer Beurteilung. Zur Begründung wurde ausgeführt, indem sie sich vor oberer Instanz zur geänderten Anklage äussern könne, werde zwar das rechtliche Gehör gewahrt. Nachdem der Beschuldigten erstinstanzlich noch kein Tötungsversuch vorgeworfen worden sei, gehe mit der Anklageänderung aber ein unzulässiger Instanzenverlust einher.