Die Beschuldigte verlangt Freisprüche unter Kostenfolge zu Lasten des Staates. Bei dem von ihr angestrebten Ausgang des Verfahrens wären ihr keine Verfahrenskosten aufzuerlegen, welche mit dem beschlagnahmten Geld zu decken wären. Der Rechtskraft nicht zugänglich sind die ebenfalls nicht angefochtenen Verfügungen betreffend das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff. V.8. und 9. des vorinstanzlichen Urteils).