_, des Raufhandels und des mehrfachen Betrugs schuldig zu erklären und unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 115 Tagen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren sowie zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. Dem noch nicht rechtskräftig eingestellten Widerrufsverfahren sei keine weitere Folge zu geben und es seien die üblichen Verfügungen zu treffen.