7 Es sei festzustellen, dass die Einstellung des Widerrufsverfahrens sowie die Verfügungen gemäss Ziff. V./1.-7. des vorinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen seien. Die Beschuldigte sei der versuchten vorsätzlichen Tötung z.N. von B.________, der versuchten schweren Körperverletzung z.N. von C.________, des Raufhandels und des mehrfachen Betrugs schuldig zu erklären und unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 115 Tagen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren sowie zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen.