_, der falschen Anschuldigung, des Raufhandels und des mehrfachen Betrugs freizusprechen; unter Ausrichtung einer Entschädigung für die ausgestandene Polizeiund Untersuchungshaft (Überhaft) von mindestens CHF 200.00 pro Hafttag. Die Widerrufsverfahren seien einzustellen und die Zivilforderungen von B.________ und C.________ seien abzuweisen. Schliesslich seien die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten der Staatskasse aufzuerlegen und es sei ihr eine angemessene Entschädigung, insbesondere für ihre Verteidigungskosen in erster und oberer Instanz, auszurichten.