3.2 Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein Leumundsbericht vom 09.01.2017 (pag. 1507 ff.) sowie Strafregisterauszüge vom 10.01.2017 und 18.09.2017 (pag. 1506 / 1595) eingeholt. Weiter wurden Nichtanhandnahmeverfügungen, Strafbefehle und Urteile ediert, welche betreffend die anderen in den Vorfall vom 07.01.2014 involvierten Personen ergangenen waren (pag. 1596 ff.). Schliesslich wurde die Beschuldigte an der Berufungsverhandlung erneut kurz zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 1630 ff.).