_ Klinik, das vollständige Patientendossier über die Beschuldigte zu edieren und im Rahmen des Gutachtens zu berücksichtigen. Zusätzlich sei beim Gefängnispsychiater ein schriftlicher Bericht zu den aufgeworfenen Fragen in Bezug auf ihre Schuldfähigkeit einzuholen (pag. 1397). Während die Generalstaatsanwaltschaft auf eine Stellungnahme zu diesen Beweisanträgen verzichtete (pag. 1459 f.), schloss die Straf- und Zivilklägerin auf Abweisung derselben (pag. 1461). Der Straf- und Zivilkläger liess sich nicht vernehmen. Mit Beschluss vom 29.07.2016 wies die Kammer die Beweisanträge der Beschuldigten ab (pag. 1487 ff.).