3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen 3.1 Die Beschuldigte beantragte in der Berufungserklärung, es sei ein forensischmedizinisches (psychiatrisch/somatisches) Gutachten zur Frage ihrer Wahrneh- mungs-, Steuerungs- und Schuldfähigkeit im Tatzeitpunkt, unter Einbezug der Auswirkungen der durch die Straf- und Zivilklägerin C.________ gegen ihren Kopf ausgeübten Stockhiebe einzuholen. Als ergänzende medizinische Beurteilungsgrundlage sei beim Gefängnispsychiater Dr. med. T.________, V.________ Klinik, das vollständige Patientendossier über die Beschuldigte zu edieren und im Rahmen des Gutachtens zu berücksichtigen.