1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 (fünf) Jahren. Die Untersuchungshaft von 115 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 27‘281.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 53‘638.20, insgesamt bestimmt auf CHF 80‘919.20 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 59‘520.80). [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] II. 1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 10.11.2010 wird eingestellt.