_ wird zulasten des Kantons Bern, Polizei- und Militärdirektion, eine Entschädigung ausgerichtet von CHF 3‘498.10 für das Verfahren vor der Vorinstanz (POM) und von CHF 3‘912.85 für das Verfahren vor Obergericht (je inkl. Auslagen und 8 % MWSt.). 6. Das Verfahren um Gewährung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege und Beiordnung eines amtlichen Rechtsvertreters wird als gegenstandlos abgeschrieben. 7. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.