1. Der Beweisantrag auf Einholung einer schriftlichen Stellungnahme von Staatsanwalt E.________ wird abgewiesen. 2. Der Beweisantrag um Stellungnahme der ASMV betreffend Eintritt von A.________ in die Anstalten Witzwil ist gegenstandslos geworden. 3. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid der POM vom 24. Februar 2016 wird aufgehoben. Die ASMV wird angewiesen, A.________ in den offenen Vollzug zu versetzen.