Aus diesen Gründen verneint die Kammer das Vorliegen einer Fluchtgefahr. 27.2. Zur Rückfallgefahr bzw. Wiederholungsgefahr 27.2.1. Allgemeines Der Vollzugsauftrag schliesst einen Sicherheitsauftrag ein. Dieser zielt auf die Verhütung von Straftaten während der Dauer des Freiheitsentzugs: einerseits auf die Verhinderung von Fluchten und nachfolgenden Straftaten, andererseits auf die Verhütung von Straftaten in der Anstalt selbst, sei dies gegenüber dem Anstaltspersonal oder den Mitgefangenen (BAECHTOLD, Strafvollzug, Straf- und Massnahmenvollzug an Erwachsenen in der Schweiz, 2. Auflage, Bern 2009, S. 28, Rz. 4).