21.1. Hinsichtlich des Sachverhalts sowie des bisherigen Verfahrensablaufs kann vorab auf die amtlichen Akten der ASMV und der POM, insbesondere auf die diesbezüglichen Ausführungen im Entscheid der POM vom 24. Februar 2016 verwiesen werden (vgl. amtliche Akten POM). Wie bereits vor der POM ist im Beschwerdeverfahren umstritten, ob der Beschwerdeführer seine Strafe im offenen Vollzug verbüssen kann.