7. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 16. März 2016 das Beschwerdeverfahren und forderte die POM auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 61 f.). 8. Mit Schreiben vom 30. März 2016 beantragte die POM mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde (pag. 67 f.).