2 er in Freiheit entlassen worden wäre und (2.) die Vorinstanz bzw. die ASMV habe verbindlich dazu Stellung zu nehmen, wann er in die GWG der Anstalten Witzwil eintreten könne. Weiter sei die ASMV aufzufordern, sich verbindlich zu den Wartezeiten für die Einweisung in die offene Abteilung der Anstalten Witzwil zu äussern (pag. 13 und 21).