Er stellte zudem die Beweisanträge, (1.) es sei beim zuständigen Staatsanwalt für besondere Aufgaben, Herrn E.________, eine schriftliche Stellungnahme einzuholen, aus welchen Gründen der Beschwerdeführer aus der Untersuchungshaft entlassen worden sei bzw. ob die Haftgründe auch dann verneint worden wären, wenn