6. Am 14. März 2016 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 24. Februar 2016 und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff.): «1. Der angefochtene Entscheid vom 24. Februar 2016 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei in eine offene Abteilung in einer offenen Vollzugseinrichtung einzuweisen.