Beschwerdeführer, nachfolgend Beschwerdeführer) ausgesprochene Strafe von 46 Monaten (abzüglich Untersuchungshaft von 297 Tagen) im Regionalgefängnis Thun in Vollzug und bemerkte, dass der Beschwerdeführer zum weiteren Vollzug in den Anstalten Witzwil, Geschlossene Wohngruppe (GWG), angemeldet werde (vgl. amtliche Akten ASMV pag. 238 ff.).