4. zur Ausrichtung einer Entschädigung an die C.________Genossenschaft für die notwendigen Aufwendung im erstinstanzlichen Verfahren von CHF 10‘967.40 (inkl. Auslagen und MwSt.); 5. zur Ausrichtung einer Entschädigung an die C.________Genossenschaft für die notwendigen Aufwendung im oberinstanzlichen Verfahren von CHF 5‘488.45 (inkl. Auslagen und MwSt.). 18 II. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher B.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Erste Instanz