1. zu einer Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 4‘050.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 17. Juli 2014; die vorläufige Festnahme vom 30. Mai 2013 (06:00 bis 11:55 Uhr) wird im Umfang von einem Tagessatz an die Geldstrafe angerechnet; der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt; 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren und Auslagen, insgesamt bestimmt auf CHF 5‘202.20; 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘000.00;