Mangels Belegen stützt die Kammer zu Gunsten des Beschuldigten auf dessen Angaben ab. Dies führt zu einer angemessenen Tagessatzhöhe von CHF 30.00. Die Strafe von 135 Tagessätzen Geldstrafe zu CHF 30.00 ist als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 17. Juli 2014 auszusprechen.