14 18. Asperation 18.1 Strafart In Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips ist vorliegend für alle Straftaten eine Geldstrafe auszusprechen. Aufgrund der gleichartigen Strafen gelangt somit Art. 49 Abs. 1 StGB zur Anwendung. 18.2 Betrug betreffend H.________ (AS Ziff. I.1.2.) Der Beschuldigte ging beim Betrug betreffend H.________ gegenüber der Privatklägerin gleich vor wie beim Betrug betreffend I.________. Die Tatkomponenten stimmen somit mit Ausnahme des Deliktsbetrages überein.