Objektive Tatschwere Der Deliktsbetrag von CHF 23‘671.00 liegt noch im unteren Bereich von möglichen Betrugssummen. Der Beschuldigte wählte keine besonders raffinierte Vorgehensweise, aber fasste doch trotz anderer Abmachungen mit seinen Vertragspartnern Mietverträge ab, um die Privatklägerin zu täuschen. Er betrieb somit einen gewissen Aufwand um zu Geld zu gelangen, allerdings keinen besonders grossen. Da es sich bei der Privatklägerin um eine professionelle Unternehmung handelt und nicht um eine unbeholfene Privatperson, erscheint das Handeln des Beschuldigten nicht derart verwerflich.