Zur Orientierung hat die Vorinstanz zulässigerweise die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) heranzogen. Diese empfehlen für einen Darlehensbetrug im Deliktsbetrag von CHF 20‘000.00 eine Referenzstrafe von 120 Strafeinheiten (VBRS-Richtlinien Ziff. 14, S. 47). 17.1 Objektive Tatschwere Der Deliktsbetrag von CHF 23‘671.00 liegt noch im unteren Bereich von möglichen Betrugssummen.