Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 17. Juli 2014 wegen grober und einfacher Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 100.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 800.00 verurteilt (pag. 508). Die vorliegend zu beurteilenden Taten beging der Beschuldigte zwischen August 2011 und Januar 2012 und somit vor dieser Verurteilung. Es liegt grundsätzlich retrospektive Konkurrenz vor, was die Vorinstanz übersah.