Er erhielt die Darlehenssummen ohne die teuren Sicherheitsanlagen zu installieren. 13.3 Fazit Der Tatbestand des Betruges ist in allen drei Fällen sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht erfüllt. Der Beschuldigte ist somit des mehrfachen Betruges schuldig zu erklären. IV. Strafzumessung