Die Privatklägerin leistete nur aufgrund der eingereichten Mietverträge und in der Annahme, dass diese tatsächlich so vereinbart wurden. Ebenso offensichtlich ist der bestehende Kausalzusammenhang zwischen den von der Privatklägerin gemachten Vermögensdispositionen und dem Vermögensschaden. 13.2 Subjektiver Tatbestand Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und in Absicht ungerechtfertigter Bereicherung. Er hat sich durch die Einreichung der simulierten Mietverträge wissentlich und willentlich unrechtmässig bereichert. Er erhielt die Darlehenssummen ohne die teuren Sicherheitsanlagen zu installieren.