Die vom Beschuldigten zu liefernden Sicherheitsanlagen hätten dort ausgestellt werden sollen. Sie sagte aus, die Idee sei vom Beschuldigten gekommen (pag. 122). Ob der Beschuldigte zu irgendeinem Zeitpunkt tatsächlich beabsichtigte, sich an einer geschäftlichen Tätigkeit in der Dominikanischen Republik zu beteiligen oder ob er das nur gegenüber den Eheleuten G.________ vorgab, ist nicht bekannt und kann offenbleiben. Erwiesen ist, dass entgegen dem, was aus dem Mietvertrag vom 20. August 2011 (pag.