8 frei erfunden haben und alle ausser dem Beschuldigten selbst lügen sollen, erscheint nicht plausibel. Auf die glaubhaften Aussagen der Eheleute G.________, H.________ und I.________ ist abzustellen. 11.4 Betrugsvorwurf betreffend Ehepaar G.________ (AS Ziff. I.1.1) Die Kammer schliesst sich dem Beweisergebnis der Vorinstanz vollumfänglich an (pag. 450). G.________ (Frau) wollte in der Dominkanischen Republik ein Geschäft eröffnen. Die vom Beschuldigten zu liefernden Sicherheitsanlagen hätten dort ausgestellt werden sollen.