zu Hause noch in seinem Geschäft installiert worden. Wer die zwei bei der Privatklägerin eingegangenen Raten à jeweils CHF 621.00 beglichen habe, gehe aus den Aussagen nicht klar hervor, könne aber offen bleiben. Nachdem die Privatklägerin entdeckt habe, dass die Geräte nicht installiert worden seien, habe sie die von ihr getätigte Gutschrift dem Beschuldigten zurück belastet. Dieser habe sich dem nicht widersetzt.