__ AG, worauf die Privatklägerin jeweils die Darlehensbeträge von CHF 17‘974.00, CHF 22‘628.00 und CHF 24‘913.00 an ihn respektive die F.________ AG überwies. Nachdem in allen drei Fällen die Ratenzahlungen nach wenigen Monaten ausblieben und sich herausstellte, dass die angeblich gemieteten Anlagen gar nicht erst