__ AG datiert zudem bereits vom 4./21. Dezember 2009 (pag. 479 f.). Der Beschuldigte war und ist Geschäftsführer und einziger Verwaltungsrat der F.________ AG. Es handelt sich um ein Einzelunternehmen. Es ist sodann unbestritten, dass der Beschuldigte gemeinsam mit den Eheleuten G.________, H.________ und I.________ je ein als «Mietvertrag» bezeichnetes Dokument unterschrieb und diese an die Privatklägerin übermittelte. In allen drei Fällen adressierte der Beschuldigte die Rechnungen an die E.________ AG, worauf die Privatklägerin jeweils die Darlehensbeträge von CHF 17‘974.00, CHF 22‘628.00 und CHF 24‘913.00 an ihn respektive die F._____