__ AG (recte: C.________Genossenschaft) von CHF 17‘974.00 erlangt. Nach Eingang von nicht mehr als fünf Mietraten à CHF 460.00 habe sich ergeben, dass die Vertragsgegenstand bildenden Geräte nie installiert worden seien und aus den Aussagen von G.________(Frau) sei zu schliessen, dass der Beschuldigte im