5. Beweisanträge und oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 31. März 2016 beantragte Fürsprecher B.________, der beiliegende Finanzierungsvertrag zwischen der E.________ AG und der F.________ AG vom 4./21. Dezember 2009 sei zu den Akten zu erkennen (pag. 478). Die Verfahrensleitung hiess den Beweisantrag mit Verfügung vom 29. April 2016 gut und erkannte den eingereichten Vertrag zu den Akten (pag. 489). Von Amtes wegen wurden beweisergänzend ein aktueller Strafregisterauszug und ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse) über den Beschuldigten eingeholt (pag.