2 Rechtsanwältin D.________ stellte mit Stellungnahme vom 12. Oktober 2016 namens und im Auftrag der Privatklägerin folgende Anträge (pag. 366): 1. Die Berufung sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Die Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten zu Lasten des Berufungsklägers.