3. Dem Angeschuldigten seien die erstinstanzlichen Verteidigungskosten bis 21. Dezember 2015 zu ersetzen. 4. Die Kosten der amtlichen Verteidigung für das erstinstanzliche Verfahren vom CHF 3‘218.40 sowie für das oberinstanzliche Verfahren seien festzusetzen und dem Staat Bern aufzuerlegen.