1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 12. Januar 2016 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) des Betruges, mehrfach begangen in der Zeit zwischen August 2011 und Januar 2012 im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 59‘933.00 zum Nachteil der C.________Genossenschaft (nachfolgend: Privatklägerin), schuldig erklärt. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 40.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie zur Tragung der Verfahrenskosten und zur Zahlung einer Entschädigung an die Privatklägerin für ihre Aufwendungen im Verfahren (pag. 408 ff.).