Es ging ihm um die Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse, was indes tatbestandsimmanent und deshalb neutral zu gewichten ist. 11.3 Fazit Tatkomponenten Das Tatverschulden ist – im Verhältnis zum Strafrahmen von einem Tagessatz Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe – insgesamt als leicht zu bezeichnen. Die Kammer erachtet für die Schuldsprüche wegen mehrfacher sexueller Handlungen Kindern, wie die Vorinstanz, eine Strafe im Bereich von 15 Monaten als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen.