Er versuchte – notabene anlässlich der Ausübung seines Besuchsrechts – beispielsweise die Badewanne für die damals 7-jährige Privatklägerin interessant zu machen, indem er ihr sagte, dass das «Büsi» baden gehen müsse. Der Beschuldigte erklärte der Privatklägerin auch, dass das etwas Normales sei und zu einer Vater-Tochter-Beziehung dazugehöre. Er missbrauchte nicht nur das kindliche Vertrauen von C.________, sondern kompromittierte mit den Übergriffen auch den wichtigen geschützten Familienbereich. Es kam während rund 2 ½ Jahren zu einer Vielzahl von Übergriffen. Der Beschuldigte führte einige Male den Finger in