Die einschiessenden Bilder hätten die Privatklägerin emotional überflutet und enorme Ängste ausgelöst. Dank des stationären Rahmens, der medikamentösen Behandlung und der darauffolgenden ambulanten Psychotherapie habe sie sich innerhalb einiger Wochen stabilisiert (pag. 445). Der Therapiebericht vom 11. Januar 2016 zeigt, dass die Schwere der Verletzung des geschützten Rechtsguts sicher nicht zu bagatellisieren ist.