Aus Angst vor emotionaler Überflutung ziehe sie sich häufig zurück und habe ein eingeschränktes Sozialleben (pag. 444). Im Sommer 2015 sei die Privatklägerin in eine Krise geraten und habe für fünf Tage im Kriseninterventionszentrum Zürich psychiatrisch hospitalisiert werden müssen. Im Vordergrund seien Flashbacks im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch gestanden. Die einschiessenden Bilder hätten die Privatklägerin emotional überflutet und enorme Ängste ausgelöst.