III. Rechtliche Würdigung Gemäss Art. 187 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) wird wegen sexuellen Handlungen mit Kindern bestraft, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht. Betreffend die rechtliche Würdigung kann auf die zutreffenden und umfassenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 589-592, S. 41-44 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).