388): Der Beschuldigte badete C.________ in der Zeit von ca. Anfang 1995 bis 14. September 1997 an ihren Besuchswochenenden (drei von vier Wochenende pro Monat) in seiner Wohnung oder badete mit ihr zusammen in der Badewanne. Dabei wusch er C.________ mit der blossen Hand an der Vagina, wobei er einige Male den Finger in die Vagina einführte, obwohl er wusste, dass sie dies nicht wollte und sie sich auch nicht dagegen wehren konnte. Zudem masturbierte der Beschuldigte diverse Male ausserhalb der Badewanne oder in der Badewanne vor ihr, wobei es mindestens einmal auch zum Samenerguss kam. Betreffend Ziff.