Der Beschuldigte bestritt eine sexuelle Motivation hinter seinem Verhalten. Aus seinen SMS geht jedoch auch hervor, dass er offenbar Schuldgefühle gegenüber seiner Tochter C.________ hatte. Seine Erklärung, dass er im Zusammenhang mit dem Studium Druck auf die Privatklägerin ausgeübt habe und deshalb in ihrer Schuld stehe, ist nicht nachvollziehbar. Was der Beschuldigte mit der Aussage «Für alles andere stehe ich bei dir in der Schuld, das weiss ich» (pag. 527) genau meinte, muss aber letztlich offen bleiben. 8.5 Beweisergebnis und erwiesener Sachverhalt